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15 Mar 2023

CTIF Geschichtekommission: Die Definitionen eines Feuerwehrmuseums ab 2023

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Ctif History Commission LogoDie CTIF-Geschichtekommission hat die Definitionen für Feuerwehrmuseum und Feuerwehrschausammlung aktualisiert.

Der Vorsitzende Gerald Schimpf möchte all jenen, die aktiv an der Erstellung dieser Dokumente mitgewirkt haben, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 fertiggestellt wurden, seinen aufrichtigen Dank aussprechen.

Im Anhang finden Sie die Original-PDF-Dokumente zum Herunterladen in deutscher Sprache.

 

1. Vorbemerkung: Bedeutung von Geschichte und Tradition

Um die Gegenwart verstehen und Perspektiven für die Zukunft entwickeln zu können, muss man sich seiner Wurzeln bewusst sein - ein Grundsatz, der auch für die Feuerwehren gilt. Naturgemäß liegt das Hauptaugenmerk ihrer Tätigkeit auf aktuellen Notfällen, auf der Ausbildung und auf der entsprechenden Ausrüstung. Wenn Feuerwehren - und Feuerwehrverbände - über diese primären Aufgaben hinaus in der Lage sind, ihre eigene Geschichte und Entwicklung in welcher Form auch immer zu dokumentieren und darzustellen, sind das sehr lobenswerte Bemühungen. Die Darstellung der eigenen Geschichte und die Bewahrung der Traditionen, verbunden mit dem Einsatz modernster Technik, ist eine perfekte Öffentlichkeitsarbeit für die Feuerwehr. Für jede Generation von Feuerwehrleuten ist es ein lohnendes Unterfangen, in die Jahre gekommene Gegenstände und Ausrüstungsgegenstände als greifbare Zeugnisse ihrer Feuerwehrgeschichte zu bewahren und zu sichern.

Die Zertifizierung ist ein öffentlicher Beweis dafür, dass die jeweiligen Museen und Sammlungen Verantwortung für die Bewahrung ihres kulturellen Erbes übernehmen und dass die Besucher qualitativ hochwertige Präsentationen und ein Mindestmaß an Dienstleistungen erwarten können.

 

2. Definition des Begriffs "Feuerwehrmuseum"

"Ein Museum ist eine gemeinnützige, ständige Einrichtung im Dienste der Gesellschaft und ihrer Entwicklung, die der Öffentlichkeit zugänglich ist und das materielle und immaterielle Erbe der Menschheit und ihrer Umwelt zum Zwecke der Bildung, des Studiums und des Vergnügens erwirbt, bewahrt, erforscht, vermittelt und ausstellt." (international anerkannte Definition des Begriffs "Museum" nach ICOM [International Council of Museums])

2.1 Nachhaltige institutionelle und finanzielle Basis

Eine nachhaltige institutionelle Basis wird u.a. durch Statuten oder Satzungen geschaffen, und der laufende Museumsbetrieb wird mit Hilfe eines strukturierten Budgets sichergestellt. 2

 

Träger eines Museums kann der Staat, eine Gemeinde, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, ein Verband, eine Feuerwehr, ein privatrechtlicher Verein oder eine Privatperson sein.

2.2 Museumsleitbild und allgemeines Leitbild

Diese beiden Dokumente, in denen die Ziele eines Museums schriftlich festgehalten werden, sind die Grundlage für alle Aktivitäten eines Museums, wobei auch die Verantwortung des Museums gegenüber der Gesellschaft berücksichtigt wird.

Das Museumsleitbild beschreibt die Ziele, die das Museum verfolgt, wird regelmäßig evaluiert und ggf. an veränderte und neue Ziele angepasst. Sowohl das Selbstverständnis des Museums als auch seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft müssen in einer klaren und leicht verständlichen Sprache dargelegt werden. Sowohl aus dem Leitbild als auch aus der allgemeinen Politikerklärung muss hervorgehen, dass sich die Institution zur Einhaltung des ICOM-Ethikkodex für Museen verpflichtet hat.

Ausgehend vom Leitbild des Museums beschreibt die allgemeine Grundsatzerklärung , wie sich das Museum in seinem unmittelbaren sozialen und kulturellen Umfeld positioniert. Es spiegelt die im Leitbild formulierten Ziele wider und beschreibt gleichzeitig die Arbeitsweise des Museums in Bezug auf Funktionen, Organisation, Inhalte und Finanzierung.

2.3 Offenheit für die Öffentlichkeit

Unter "Öffentlichkeit" wird im Allgemeinen verstanden, dass alle Inhalte des Museums der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, was auch mit der Forderung nach regelmäßigen Öffnungszeiten verbunden ist.

2.4 Sammlung und Sammlungspolitik

Eine Museumssammlung ist eine Sammlung von authentischen Objekten, die sich im Eigentum oder Besitz des Museums befinden und die die Grundlage für das Museum als solches bilden. Ein Museum ohne Sammlung ist kein Museum.

Unter "Sammeln" sind alle legalen Formen des Erwerbs zu verstehen, einschließlich des Besitzes oder der Absicht, eine umfangreiche ständige Sammlung im Zusammenhang mit den erklärten Zielen des Museums zu erwerben. Eine Sammlungspolitik legt die Bereiche fest, die von der Sammlung abgedeckt werden, und gibt Richtlinien für die Erhaltung der vorhandenen Objekte vor. Das Museum muss über ein Inventar der Sammlung verfügen. Das Inventar dient dem Nachweis der Eigentumsverhältnisse und muss daher mit großer Sorgfalt gepflegt und sicher aufbewahrt werden. Die Objektkartei oder Datenbank wird zu Forschungszwecken geführt und ermöglicht es, die Objekte des Museums auch für die Forschung Dritter zugänglich zu machen. Eine fotografische Dokumentation aller Objekte erleichtert die Forschung und dient als Nachweis bei Verlust oder Beschädigung.

Ein Feuerwehrmuseum dokumentiert die gesamte Bandbreite der Feuerwehrtätigkeit von Einzelpersonen, Gruppen und Verbänden, auf lokaler, kreislicher, regionaler und nationaler Ebene. Diese Komplexität bietet sowohl dem Besucher als auch dem Forscher die Möglichkeit zu sachbezogenen Vergleichen.

2.5 Konservierung und Erhaltung

Die Aufgabe des Museums ist es, das Erbe der Vergangenheit und der Gegenwart langfristig zu bewahren und für die Zukunft zu sichern. Der Begriff "konservieren" umfasst alle Aspekte der Konservierung und Aufbewahrung, aber auch die Verpflichtung zur Dokumentation, d.h. zur laufenden Erfassung und insbesondere zur Erstellung eines Inventars, das internationalen Mindeststandards entspricht. Bei der Aufbewahrung und öffentlichen Ausstellung seiner Objekte muss das 3

 

Museum muss bei der Aufbewahrung und öffentlichen Ausstellung seiner Objekte im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Sammlung angemessen zu erhalten. Dies erfordert besondere Vorsichtsmaßnahmen und qualifizierte Fähigkeiten und Kenntnisse.

2.6 Forschung

Der Begriff "Forschung" bedeutet, dass die Sammlung des Museums der Erzielung eines wissenschaftlichen Nutzens dienen soll. Die Ermöglichung wissenschaftlicher Forschung an einer Sammlung ist eine der zentralen Aufgaben eines Museums. Erkenntnisse aus der Forschung an Objekten wirken sich direkt auf die Ausstellungs- und Vermittlungsarbeit aus und können dazu beitragen, die Interaktion mit den Besuchern zu intensivieren. Das Museum wird von einem Team von Mitarbeitern geleitet, die sich auch der Forschung widmen. Ihre Arbeit mündet in der Veröffentlichung der gewonnenen Erkenntnisse sowie in Sonderausstellungen.

2.7 Bildung

Unter "Vermittlung" versteht man geeignete didaktische Maßnahmen, um einen allgemein verständlichen Bezugsrahmen für die Inhalte des Museums zu schaffen. Dazu gehören neben persönlichen Aktivitäten (Führungen oder Workshops) auch andere Elemente, die integriert werden müssen, wie z.B. Informationstools und begleitende Materialien, die zu jeder Ausstellung zur Verfügung gestellt werden, um den Besuchern die Möglichkeit zu geben, das Museum auf eigene Faust zu besichtigen und zu verstehen. Die breite Palette an Möglichkeiten umfasst in diesem Zusammenhang analoge Wandtexte, Broschüren oder interaktive (multisensuale) Stationen, Kreativzonen/Ateliers für Kinder, taktile Modelle für Menschen mit Sehbehinderungen sowie digitale Angebote wie Audioguides, Apps, virtuelle Touren (3D) oder gestreamte Live-Touren.

2.8 Ausstellen

"Ausstellen" unterstreicht den Anspruch, zumindest einen repräsentativen Querschnitt der Sammlung adäquat zu kuratieren und auszustellen. Die neuere Museumsphilosophie folgt dem Prinzip "weniger ist oft mehr". Das heißt, dass ein gezielt ausgewähltes Exponat den Besuchern manchmal mehr vermittelt als eine große Anzahl gleicher oder ähnlicher Gegenstände. Um Lernen zu ermöglichen, muss das Gezeigte knapp und verständlich dargestellt und erklärt werden. Wenn möglich, sollten die Ausstellungen einige wenige Gegenstände enthalten, die die Besucher anfassen oder selbst ausprobieren können.

3. Definition des Begriffs "Feuerwehrsammlung"

"Sammlungen können eine Zusammenstellung von Objekten sein, die sich auf eine bestimmte Feuerwehr oder einen Feuerwehrverband beziehen, sowie spezielle Sammlungen von Helmen, Auszeichnungen, Abzeichen, Insignien, Ehrungen, Briefmarken, Feuerwehrfahrzeugen, Oldtimern usw."

3.1 Nachhaltige institutionelle Basis

Eine nachhaltige institutionelle Grundlage wird beispielsweise durch Satzungen oder Geschäftsordnungen geschaffen.

Träger einer Sammlung kann der Staat, eine Gemeinde, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, ein Verband, eine Feuerwehr, ein privatrechtlicher Verein oder eine Privatperson sein. 4

 

3.2 Für die Öffentlichkeit zugänglich

Unter "öffentlich zugänglich" wird im Allgemeinen verstanden, dass der gesamte Inhalt der Sammlung der interessierten Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wird; dieser Grundsatz gilt auch dann als erfüllt, wenn die Öffnungszeiten nach vorheriger Vereinbarung festgelegt werden.

3.3 Sammlung und Sammlungspolitik

Der Begriff "Sammlung" bezieht sich auf authentische Objekte, die sich entweder im Eigentum oder im Besitz des jeweiligen Rechtsträgers befinden und die Grundlage für die Sammlung bilden.

Unter "Sammeln" sind alle legalen Formen des Erwerbs zu verstehen, einschließlich des Besitzes oder der Absicht, im Zusammenhang mit den genannten Zielen eine umfangreiche ständige Sammlung zu erwerben. Die Sammlung muss ein Inventar haben. Das Inventar dient dem Nachweis des Eigentums und muss daher mit großer Sorgfalt gepflegt und sicher aufbewahrt werden.

3.4 Konservierung und Bewahrung

Der Begriff "konservieren" umfasst alle Aspekte der Konservierung und Aufbewahrung, aber auch die Verpflichtung zur Dokumentation. Bei der Aufbewahrung und öffentlichen Ausstellung der Objekte müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Sammlung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten angemessen zu konservieren. Dies erfordert besondere Vorkehrungen und qualifizierte Fähigkeiten und Kenntnisse.

3.5 Bildung

"Vermittlung" bedeutet, durch geeignete didaktische Maßnahmen einen allgemein verständlichen Bezugsrahmen für die Inhalte der Sammlung zu schaffen. Dazu gehören neben persönlichen Aktivitäten (Führungen oder Workshops) auch andere Elemente, die optional integriert werden können.

3.6 Ausstellen

Die Sammlung ist zeitgemäß zu gestalten und mit geeigneten Medien so zu erläutern, dass sie für die Besucherinnen und Besucher in angemessener Weise zugänglich ist.

4. Ablauf der Zertifizierung

4.1 Koordination

Der Vorsitzende der Kommission Geschichte der Feuerwehren und des CTIF, Museen und Dokumentation übernimmt entweder die Koordinierungsfunktion oder ernennt eine entsprechend qualifizierte Person zum Koordinator für die Museumszertifizierung. Dieser Koordinator kann zu den Sitzungen der Kommission eingeladen werden, sofern er oder sie nicht bereits Mitglied der Kommission ist.

Zu den Aufgaben des Koordinators für die Museumszertifizierung gehören:

 Ernennung der Juroren

 Zuteilung der Juroren

 Führen einer Liste der Juroren

 Führen einer Liste der bisher klassifizierten Museen und Sammlungen

 Vorlage eines Jahresberichts an die Kommission

 

Der Kommissionsvorsitzende kann dieser Funktion weitere Aufgaben zuweisen. 5

 

4.2 Juroren

Als Juroren kommen Personen in Frage, die über vertiefte Kenntnisse der Feuerwehrgeschichte verfügen und seit mehreren Jahren in einem nach den CTIF-Richtlinien zertifizierten Feuerwehrmuseum tätig sind. Diese Personen werden vom Koordinator für die Museumszertifizierung ernannt.

Die Bewertung und Zertifizierung erfolgt jeweils durch zwei Juroren, die vom Koordinator für Museumszertifizierung bestimmt werden.

Die Juroren dürfen nicht weisungsfrei handeln.

4.3 Bewerbung und Bewerbungsformular

Die Kommission Geschichte der Feuerwehren und CTIF, Museen und Dokumentation erstellt und veröffentlicht ein Antragsformular.

Die Antragsteller füllen das Antragsformular aus und reichen es in digitaler Form bei dem jeweiligen nationalen Mitglied der Kommission Feuerwehrgeschichte und CTIF, Museen und Dokumentation ein, das die im Antrag gemachten Angaben auf Vollständigkeit prüft, bevor es den Antrag an den Vorsitzenden der Kommission weiterleitet.

4.4 Zertifizierung

Zwei Juroren führen das Zertifizierungsverfahren durch und erstellen den Zertifizierungsbericht vor Ort, indem sie die relevanten Bereiche der Einrichtung besichtigen und die Richtigkeit der Angaben im Antragsformular überprüfen.

4.5 Bericht

Die Zertifizierung sowie die Einstufung (Museum oder Sammlung) werden in einem Bericht bestätigt, der in zwei Exemplaren ausgestellt wird, von denen eines dem Antragsteller ausgehändigt wird. Das zweite Exemplar wird im CTIF-Archiv in Přibyslav (Tschechische Republik) aufbewahrt.

Verfügt ein Museum bereits über ein nationales Zertifikat, das von einer anerkannten Institution (z.B. Museumsverband) ausgestellt wurde, oder über eine ähnliche Bewertung, so wird dies im Zertifizierungsverfahren berücksichtigt.

Die Entscheidungen der Juroren sind unanfechtbar und haben endgültige Wirkung.

4.6 Gültigkeitsdauer der Zertifizierung und Rezertifizierung

Die Zertifizierung gilt für sieben Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Eine Neuzertifizierung kann frühestens ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt werden. Die Rezertifizierung ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem hauptsächlich die Entwicklung des Museums/der Sammlung während des vergangenen Gültigkeitszeitraums der Zertifizierung dokumentiert wird. Die Rezertifizierung gilt dann wieder für weitere sieben Jahre.

4.7 Bescheinigung

Die Zertifizierung wird durch ein Zertifikat dokumentiert, das von der Kommission Geschichte der Feuerwehren und des CTIF, Museen und Dokumentation, ausgestellt wird. Diese Urkunde trägt die Unterschriften des Vorsitzenden der Kommission und der beiden Juroren. Darüber hinaus enthält das Zertifikat die Logos des CTIF und der Kommission, das Datum und den Ort der Zertifizierung sowie die Klassifizierung (Museum oder Sammlung). Die Urkunde wird in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt.

4.8 Plakette

Der Antragsteller kann sich auch für die Ausstellung einer Zertifizierungsplakette entscheiden. Die silberfarbene quadratische Plakette (200 x 200 mm) zeigt das CTIF-Logo mit dem Flammensymbol 6

 

mit dem Flammensymbol in Rot und Silber und der folgenden Aufschrift in schwarzer Schrift darunter: "INTERNATIONALER VERBAND DER FEUERWEHREN UND RETTUNGSDIENSTE". In der Mitte der Plakette ist ein stilisierter Feuerwehrhelm mit schwarzen Umrissen abgebildet, darunter, ebenfalls in schwarzer Schrift, die Inschrift "CERTIFIED FIRE SERVICE MUSEUM" oder "CERTIFIED FIRE SERVICE COLLECTION". Der Antragsteller kann die Sprache für die Aufschriften wählen.

Wird nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Zertifizierung von sieben Jahren keine Neuzertifizierung beantragt und erteilt, dürfen die Inhaber die Plakette nicht mehr anbringen.

Die Verwendung selbst gestalteter Plaketten ist untersagt.

4.9 Kosten

Die Kosten sind im Voraus zu prüfen. Die Reisekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (falls zutreffend) der Juroren sind vom Antragsteller zu tragen. Die Kosten für eine Zertifizierungsplakette sind ebenfalls vom Antragsteller zu tragen. Die Ausstellung des Zertifikats ist kostenlos.

4.10 Veröffentlichung

Die zertifizierten Museen und Sammlungen werden auf der Website des CTIF aufgeführt. Eine zusätzliche Veröffentlichung auf anderen Seiten, z.B. auf der Website der Internationalen Studiengruppe für die Geschichte der Feuerwehr und des Brandschutzes im CTIF , ist zulässig.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Durchführung und Umsetzung

Der Vorsitzende der Kommission Geschichte der Feuerwehr und des CTIF, Museen und Dokumentation ist mit der Durchführung, Umsetzung und ordnungsgemäßen Anwendung dieser Ordnung beauftragt. Einmal jährlich ist der Kommission ein schriftlicher oder mündlicher Bericht über den Stand der zertifizierten Museen und Sammlungen vorzulegen. Ein solcher Bericht kann auch vom Koordinator für Museumszertifizierung vorgelegt werden.

Dieses Reglement und die dazugehörigen Dokumente werden auf der Internet-Website des CTIF veröffentlicht. Eine zusätzliche Veröffentlichung auf anderen Seiten, z. B. auf der Website der Internationalen Studiengruppe für die Geschichte des Feuerwehrwesens und des Brandschutzes im CTIF , ist zulässig.

5.2 Änderungen der Vorschriften

Änderungen dieser Ordnung bedürfen der Zustimmung der Kommission Geschichte der Feuerwehren und des CTIF, Museen und Dokumentation sowie des Exekutivausschusses des CTIF.

6. In-Kraft-Treten

Mit der Genehmigung durch die Kommission Geschichte der Feuerwehren und des CTIF, Museen und Dokumentation am 12. Oktober 2022 und durch den Exekutivausschuss des CTIF am 15. November 2022 tritt dieses Reglement in Kraft und ersetzt damit alle früheren Dokumente.