Die offizielle Stellungnahme des CTIF zur Europäischen Arbeitszeitrichtlinie - und ihre Auswirkungen auf die Feuerwehren
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Das CTIF ist seit langem der Ansicht, dass die Gefahr negativer Auswirkungen der WTD auf die Effektivität der Einsätze, die Einstellung und Bindung von Personal und die Bedingungen der Zugehörigkeit zum Feuerwehr- und Rettungsdienst besteht.
Dieser Artikel enthält dieoffizielle Stellungnahme des CTIF zur WTD(in Englisch, Französisch und Deutsch) und deren Auswirkungen auf die europäischen Feuerwehren. Das Exekutivkomitee des CTIF hat bereits Rückmeldungen von unseren US-Kollegen erhalten, wie diese Situation auch in den USA zu einem Problem werden könnte, sollte diese Richtlinie in Europa Realität werden.
Die beiliegenden Übersetzungen dieses Dokuments in Französisch und Deutsch stehen unten in diesem Artikelzum Downloadbereit .
Im Anhang finden Sie auch dasfranzösische Positionspapier zur WTD mit einer detaillierten Analyse der Auswirkungen der WTD auf unsere Kollegen in Frankreich.
Der Präsident des CTIF, Herr Tore Eriksson, besucht derzeit Paris und den französischen Feuerwehrverband, um sich über die Situation in Frankreich in Bezug auf die WTD zu informieren. Das Foto oben stammt von der offiziellen Pressekonferenz am Mittwoch, den 6. März.
Europäische Richtlinie über die Arbeitszeit (DDETT):Note d'information
Le CTIF considère depuis longtemps que la directive Européenne sur le temps de travail présente des risques d'impact négatif sur l'efficacité de la distribution des secours, le recrutement et la durée d'engagement du personnel, ainsi que sur les conditions d'appartenance aux services d'incendie et de secours.
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie:Informationsnotiz
Das CTIF hat lange Zeit in Betracht gezogen, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie negative Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Einsätze, die Einstellung und Bindung von Personal und die Bedingungen für die Zugehörigkeit zum Feuerwehr- und Rettungsdienst hat.
Die wichtigsten Anliegen sind:
- Die 48-Stunden-Woche und die Nachtarbeit
- Die Auswirkungen auf Teilzeitbeschäftigte
- Die Auswirkungen auf die Freiwilligen
- Die Definition der Arbeitszeit für Feuerwehrleute und Rettungsdienstmitarbeiter
- Die Definition der Bereitschaftszeit für Feuerwehrleute und Notdienstmitarbeiter
- Der Ort, an dem die Feuerwehrleute Bereitschaftsdienst leisten
- Zusammenrechnung der Stunden von Feuerwehrleuten, die noch andere Tätigkeiten ausüben
- Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber, wenn die Feuerwehrleute mehr als einen Job haben
Dies führte 2015 dazu, dass eine Delegation nach Brüssel reiste, um sich mit dem Kommissar zu treffen[1], was teilweise Wirkung zeigte und die weitere Aushöhlung der Freiwilligen Feuerwehren in der EU verzögerte. Im vergangenen Jahr sorgte jedoch ein Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer)[2] vom 21. Februar 2018 in einer Rechtssache zwischen Ville de Nivelles[3] und Rudy Matzak für Bestürzung.
Der freiwillige Feuerwehrmann Matzak verlangte eine Vergütung für Bereitschaftsdienste, die nach Ansicht von Herrn Matzak als Arbeitszeit zu qualifizieren sind. Der Gerichtshof entschied, dass eine Person, die sich in der Situation von Herrn Matzak befindet, als "Arbeitnehmer" im Sinne der Richtlinie einzustufen ist, für die sie eine Vergütung erhält, die vergütet werden muss.
Der Gerichtshof legte Artikel 2 der Arbeitszeitrichtlinie dahingehend aus, dass der Bereitschaftsdienst, den ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und der ihn verpflichtet, innerhalb von acht Minuten auf Anrufe seines Arbeitgebers zu reagieren, was die Möglichkeiten für andere Tätigkeiten erheblich einschränkt, als "Arbeitszeit" anzusehen ist.
Der französische Senat reagierte darauf und wandte sich an den Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker[4], um ihm mitzuteilen, dass die Anwendung der Richtlinie in Frankreich das nationale Rettungs- und Krisenreaktionssystem völlig untergraben würde. Sie hat auch eine neue Diskussionsrunde zwischen den Leitern der Feuerwehrverbände in Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland und Luxemburg sowie bei der Sitzung der CTIF Europe Kommission am 18. November 2019 in Brüssel ausgelöst.
Die Strategie des CTIF Europe besteht derzeit darin, ein Briefing an alle EU-Mitgliedsstaaten herauszugeben, da, wie in der CTIF Europe-Sitzung in Brüssel festgestellt wurde, viele nord- und osteuropäische Mitgliedstaaten die WTD nicht als Problem wahrgenommen oder sogar vorhergesehen haben und in einigen Mitgliedstaaten der in Nivelles festgestellte Fall nicht übertragbar ist, da es bereits Unterschiede in den Umständen für nicht berufstätige Feuerwehrleute gibt. In der Regel sind die Auswirkungen weniger katastrophal, weil die bestehenden spezifischen vertraglichen Vereinbarungen eher Teilzeitkräfte als freiwillige Feuerwehrleute betreffen.
Dennis Davis
20. Februar 2019
Die 48-Stunden-Woche und Nachtarbeit.
Aufgrund der Natur von Notfällen kann es vorkommen, dass Feuerwehrleute länger arbeiten müssen als normalerweise vorgesehen. Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer, der in einer Fabrik, einem Geschäft, einem Handelsbetrieb oder einem Büro mit regelmäßigen Anfangs- und Endzeiten arbeitet, kann ein Feuerwehrmann verpflichtet sein, über seine normalen vertraglichen Arbeitszeiten hinaus bei einem Notfall zu bleiben. Dies kann dazu führen, dass der Feuerwehrmann auf seine normalen Ruhepausen verzichten muss; es kann dazu führen, dass Feuerwehrleute, die Nachtschichten arbeiten, nicht in der Lage sind, eine 11-stündige Pause zu machen, bevor sie zur Arbeit zurückkehren.Die leitenden Angestellten der Feuerwehr/Rettungsdienste/Zivilen Notrufdienste werden stets die Gesundheit und das Wohlergehen der Feuerwehrleute als vorrangig betrachten und können unter Umständen Ausgleichsruhezeiten vor Beginn des nächsten Arbeitstages vorsehen. Die Umstände können jedoch dazu führen, dass der Feuerwehrmann keine Ausgleichsruhezeiten nehmen kann.Feuerwehrleute, die bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt sind, können in der Nacht zu einem Notfall gerufen werden und müssen sich dann am Morgen bei ihrem anderen Arbeitgeber melden, ohne sofort eine Ausgleichsruhezeit zu nehmen. Wer wäre in einem solchen Fall für die Zusammenstellung der geleisteten Arbeitsstunden verantwortlich, wäre es jeder einzelne Arbeitgeber, und wenn ja, woher wüsste der Arbeitgeber, wie viele Stunden der Feuerwehrmann für den anderen Arbeitgeber gearbeitet hat?
Die Auswirkungen auf Teilzeitbeschäftigte.
In vielen europäischen Ländern setzt sich der Feuerwehr- und Rettungsdienst aus Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zusammen. Viele der Teilzeitbeschäftigten gehen einer anderen Beschäftigung nach, die oft ihre Hauptbeschäftigung ist. In ihrer Hauptbeschäftigung können sie zwischen 35 und 48 Stunden pro Woche arbeiten.Wenn die Stunden, die die 48-Stunden-Woche ausmachen, wie in der Arbeitsschutzrichtlinie angegeben, ein Maximum der Stunden sind, die bei mehreren Arbeitgebern zusammengerechnet werden, dann würde dies die Möglichkeiten der Feuerwehren und Rettungsdienste/Zivilen Notdienste, Feuerwehrleute aus der allgemeinen Erwerbsbevölkerung zu rekrutieren, erheblich einschränken. Es ist von entscheidender Bedeutung zu erkennen, dass die Mehrheit der europäischen Länder auf einen Feuerwehr- und Rettungsdienst/Zivilen Notdienst angewiesen ist, der sich aus Voll- und Teilzeitfeuerwehrleuten zusammensetzt. Wenn die Anzahl der Stunden, die ein teilzeitbeschäftigter Feuerwehrmann arbeiten kann, aufgrund der Stunden, die er für seinen Hauptarbeitgeber arbeitet, eingeschränkt würde, hätte dies schwerwiegende Auswirkungen auf die operative Effizienz der Feuerwehren und Rettungsdienste/Zivilen Notdienste in ganz Europa und könnte in einigen Ländern dazu führen, dass die Feuerwehren und Rettungsdienste/Zivilen Notdienste nicht mehr effektiv arbeiten können.
Die Auswirkungen auf Freiwillige
In den Feuerwehren und Rettungsdiensten/Zivilen Notdiensten der EU gibt es viele freiwillige Feuerwehrleute, die einen wichtigen Teil der operativen Notfalldienste der einzelnen Länder ausmachen. Die Freiwilligen arbeiten möglicherweise völlig unentgeltlich, einige erhalten eine Aufwandsentschädigung für Reisen, persönliche Ausrüstung usw., und einige erhalten eine jährliche Gebühr für ihre Verfügbarkeit oder eine andere Form einer geringen Vergütung. In den einzelnen Mitgliedstaaten werden sie als "Freiwillige" bezeichnet und in Bezug auf den Arbeitsvertrag als etwas anderes betrachtet als bezahlte Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte. Solche Freiwilligen haben mit ziemlicher Sicherheit eine andere bezahlte Vollzeitbeschäftigung im Sinne der WTD. Sie opfern auch einen großen Teil ihrer Zeit für den örtlichen Feuerwehr- und Rettungsdienst/Zivilen Notdienst, unter anderem für die Ausbildung, die Wartung der Ausrüstung und die Reaktion auf Notrufe. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die WTD diese Freiwilligen als von der bezahlten Belegschaft getrennt anerkennt. Diese Freiwilligen erfüllen eine ähnliche Funktion wie die Personen, die neben ihrer normalen bezahlten Arbeit einen örtlichen Sportverein leiten oder eine Pfadfindergruppe oder eine ähnliche Jugendgruppe leiten, die nicht zu ihrer normalen bezahlten Arbeit gehört. Wenn die Stunden, die "freiwillige" Feuerwehrleute im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie als Arbeitszeit gelten, hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Fähigkeit und Kapazität vieler Mitgliedstaaten, ihren Feuerwehr- und Rettungsdienst/Zivilen Notdienst zu betreiben.
Die Definition von Arbeitszeit und Bereitschaftszeit für Feuerwehrleute und Rettungsdienstmitarbeiter
In vielen Mitgliedstaaten arbeiten Feuerwehrleute nach einem Dienstsystem, das sie bis zu 24 Stunden am Stück auf der Feuerwache erfordert. Während dieser 24 Stunden und in der Regel in den Nachtstunden dürfen sich die Feuerwehrleute ausruhen und schlafen und müssen keine Arbeit verrichten, es sei denn, sie müssen auf einen Notruf reagieren.Diese Zeit, in der sich die Feuerwehrleute ausruhen und schlafen können, wird oft als "Bereitschaftsdienst" bezeichnet. Andere Gruppen von Feuerwehrleuten, insbesondere Beamte und Teilzeitfeuerwehrleute, können von zu Hause aus Bereitschaftsdienst haben. Wenn sie zu Hause sind, müssen sie nicht arbeiten, aber sie müssen verfügbar sein, um auf einen Notruf zu reagieren, wenn dies erforderlich ist. Wir möchten darum bitten, dass die Arbeitszeitrichtlinie anerkennt, wie die Feuerwehr und der Rettungsdienst/zivile Rettungsdienst in der Praxis arbeiten, und dass ein gewisses Maß an Flexibilität vorgesehen wird, damit die Bereitschaftszeit nicht als Arbeitszeit angesehen wird, und dass die Arbeitszeitrichtlinie die Unterschiede in der Arbeitsweise der Feuerwehr und des Rettungsdienstes/zivilen Rettungsdienstes im Vergleich zu den allgemeineren Beschäftigungspraktiken in Büros, Geschäften, Fabriken usw. anerkennt, Die Feuerwehr und der Rettungsdienst sind eine andere Art von Arbeitsplätzen, an denen die Arbeitnehmer nicht rund um die Uhr arbeiten müssen, sondern nur in Notfällen "zur Verfügung stehen".
Der Ort, an dem Feuerwehrleute Bereitschaftszeit nehmen
In allen EU-Mitgliedstaaten sind alle Feuerwehren und Rettungsdienste bzw. zivilen Notdienste in Notfällen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr einsatzbereit. In den größeren Städten wird dieser Notdienst in erster Linie von hauptamtlichen Feuerwehrleuten geleistet (in einigen Fällen wird er durch Teilzeitkräfte und Freiwillige ergänzt), während in kleineren Städten, ländlichen Gemeinden und Dörfern der Notdienst von Teilzeitkräften und Freiwilligen geleistet wird.Feuerwehrleute können verpflichtet sein, an ihrem Arbeitsplatz zu bleiben, sich aber im Rahmen des Rettungsdienstes auszuruhen oder zu schlafen; Feuerwehrleute können sich an einem Ort innerhalb der Stadtgrenzen, aber getrennt von der Feuerwache, ausruhen und sofort verfügbar sein, um auf einen Notruf zu reagieren; Feuerwehrleute können sich außerhalb der Feuerwache, zu Hause oder anderswo, ausruhen, aber ebenfalls verfügbar sein, um sofort auf einen Notruf zu reagieren.Der Schlüsselfaktor in all diesen Fällen ist, dass der Feuerwehrmann keine Arbeit verrichten muss und dass er sich ausruhen und schlafen kann, aber er muss verfügbar und in der Lage sein, auf einen Notruf zu reagieren; der Unterschied ist der Ort, an dem der Feuerwehrmann diese Ruhezeit einlegen kann; sie kann auf der Feuerwache, außerhalb der Feuerwache, aber innerhalb der Grenzen der Feuerwache, oder zu Hause oder anderswo stattfinden.Die FEU-Mitglieder sind sich generell einig, dass diese Stunden, wenn der Feuerwehrmann nicht arbeiten muss und sich ausruhen und schlafen kann, nicht als Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie eingestuft werden und bei der Berechnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht als Arbeitsstunden gelten sollten.
Die Zusammenrechnung von Stunden für Feuerwehrleute, die noch andere Jobs haben
Viele Feuerwehrleute gehen einer anderen bezahlten Beschäftigung nach. Einige hauptamtliche Feuerwehrleute gehen an ihren freien Tagen einer anderen bezahlten Beschäftigung nach; dies ist nicht anders als in anderen Sektoren, wo Arbeitnehmer, die tagsüber einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, in der Zeit, in der sie nicht ihrer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, Taxi fahren oder in einer Bar arbeiten.Viele teilzeitbeschäftigte oder freiwillige Feuerwehrleute haben eine Vollzeitbeschäftigung außerhalb des Feuerwehr- und Rettungsdienstes/Zivilen Rettungsdienstes. In solchen Fällen arbeiten teilzeitbeschäftigte oder freiwillige Feuerwehrleute mit ihrer Vollzeitbeschäftigung etwa 40 Stunden pro Woche, und unter Umständen können sie diese Stundenzahl überschreiten, wenn sie Überstunden leisten.Teilzeitbeschäftigte oder freiwillige Feuerwehrleute müssen regelmäßig an Schulungen ihres Feuerwehr- und Rettungsdienstes/Zivilen Rettungsdienstes teilnehmen; sie müssen unter Umständen ihre örtliche Feuerwache aufsuchen, um ihre Ausrüstung zu warten, und sie müssen auf Notrufe reagieren. Teilzeitbeschäftigte und freiwillige Feuerwehrleute arbeiten eine unterschiedliche Anzahl von Stunden, aber wenn diese zu ihrer Vollzeitbeschäftigung hinzugerechnet werden, kann die Gesamtzahl in einer Arbeitswoche 48 Stunden überschreiten.In ähnlicher Weise können Vollzeit-Feuerwehrleute etwa 40 Stunden pro Woche für ihren Feuerwehr- und Rettungsdienst/zivilen Notdienst arbeiten und zusätzlich mehr als 10 Stunden pro Woche in einem anderen Beruf, z. B. als Taxifahrer, in einer Bar usw., tätig sein.Die WTD ist unklar in Bezug auf die Zusammenrechnung von Stunden, wenn ein Arbeitnehmer mehr als eine Form der bezahlten Beschäftigung hat, wer für die Zusammenstellung der Stunden verantwortlich ist, die ein Arbeitnehmer arbeiten kann, wenn er mehr als einen Arbeitgeber hat, und welche Folgen es hat, wenn die zusammengerechneten Stunden unter solchen Umständen 48 Stunden überschreiten.Die FEU möchte dem Kommissar gegenüber klarstellen, dass die Leistungsfähigkeit und Kapazität der Feuerwehren und Rettungsdienste bzw. der zivilen Notdienste in der gesamten EU von einer Mischung aus Vollzeit-, Teilzeit- und freiwilligen Feuerwehrleuten abhängt. Jegliche Beschränkung der Möglichkeit von Feuerwehrleuten, mehr als einen Arbeitgeber zu haben und mehr als 48 Stunden zu arbeiten, wenn alle Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet werden, hätte erhebliche Auswirkungen auf die operative Effizienz aller Feuerwehren und Rettungsdienste bzw. zivilen Notdienste in allen Mitgliedstaaten.
Verantwortung der Arbeitgeber, wenn Feuerwehrleute mehr als einen Arbeitsplatz haben
Dieser Punkt hängt mit der vorhergehenden Bemerkung zusammen, wenn Feuerwehrleute mehr als einen Arbeitsplatz haben. Unter diesen Umständen kann ein Feuerwehrmann mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass einer der einzelnen Arbeitgeber davon weiß. Wenn ein Feuerwehrmann mehr als einen Arbeitgeber hat und alle Arbeitsstunden für die Zwecke der Arbeitszeitrichtlinie zusammengerechnet werden müssen, wird dies zweifellos erhebliche Schwierigkeiten für eine ordnungsgemäße und effektive Aufzeichnung der Stunden mit sich bringen.Es könnte die Arbeitgeber von Teilzeitbeschäftigten und freiwilligen Feuerwehrleuten dazu veranlassen, ihren Mitarbeitern die Erlaubnis zu entziehen, in ihrer Freizeit Feuerwehr- und Rettungsdienstaufgaben zu übernehmen, oder es könnte die Arbeitgeber dazu veranlassen, die Stunden einzuschränken, die ihre Mitarbeiter für Feuerwehr- und Rettungsdienstaktivitäten aufwenden können.
[1] Treffen mit dem Kabinett von Kommissarin Marianne Thyssen - 29. Juni 2015 CTIF begleitet von
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren der Europäischen Union und Fédération Nationale Sapeurs Pompiers de France.
[2]http://eur-lex.europa.eu/legal-content/FR/TXT/?uri=CELEX:62015CJ0518
[3] Die belgische wallonische Stadt südlich von Brüssel
[4] Antrag des Senats vom 26. September 2019
Mit freundlichen Grüßen,
Tore Eriksson,
Präsident des CTIF