Mann, der Fotos eines Verkehrsunfalls geteilt hat, riskiert Gefängnisstrafe in Dänemark
Vielen Dank, dass Sie sich für Automatic Translation entschieden haben. Derzeit bieten wir Übersetzungen aus dem Englischen ins Französische und Deutsche an, weitere Sprachen werden in naher Zukunft hinzukommen. Bitte beachten Sie, dass diese Übersetzungen von einem KI-Softwaredienst eines Drittanbieters erstellt werden. Wir haben festgestellt, dass die Übersetzungen größtenteils korrekt sind, aber nicht in jedem Fall perfekt. Um sicherzustellen, dass die Informationen, die Sie lesen, korrekt sind, lesen Sie bitte den Originalartikel auf Englisch. Wenn Sie einen Fehler in einer Übersetzung finden, auf den Sie uns aufmerksam machen möchten, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie uns dies mitteilen würden. Wir können jeden Text oder Abschnitt korrigieren, sobald wir davon Kenntnis haben. Bitte zögern Sie nicht, unseren Webmaster zu kontaktieren, um uns auf Übersetzungsfehler hinzuweisen.
Teilen oder nicht teilen? Die Staatsanwaltschaft in Dänemark ist der Ansicht, dass ein 37-jähriger Mann, der Bilder eines tödlichen Verkehrsunfalls hochgeladen hat, die Fotos nicht hätte veröffentlichen dürfen. Jetzt versucht die Staatsanwaltschaft, ihn für seinen Social-Media-Post ins Gefängnis zu bringen.
Ein 37-jähriger Däne wird nun strafrechtlich verfolgt, weil er auf seinem Facebook-Konto Fotos eines Autounfalls veröffentlicht hat, berichten dänische Medien.
Der Unfall ereignete sich an einem nebligen Tag am 12. März 2018, als ein Auto zwischen zwei Lastwagen eingeklemmt wurde, was zwei Menschen das Leben kostete und 20 weitere verletzte.
Einer der Zeugen des Unfalls, ein Mann aus der Stadt Padborg, hat den Vorfall fotografiert und die Bilder auf seinem Facebook-Account geteilt. Die dänische Staatsanwaltschaft ist nun der Ansicht, dass der Beitrag des Mannes strafbar ist - mit Gefängnis.
Nach Ansicht der Verteidigung ist es unmöglich, eines der Opfer anhand der geteilten Bilder zu identifizieren. Damit der Mann verurteilt werden kann, müssen die Personen auf dem Bild erkennbar sein, so das Argument des Verteidigers Hans Henrik Wurlitze.
Er hat bereits an ähnlichen Fällen gearbeitet, bei denen die Frage der Gesichtserkennung der Opfer der entscheidende Faktor war.
Laut Staatsanwältin Lise-Lotte Bøhm ist der Upload des Mannes ein klarer Fall von "Verletzung der Privatsphäre", der zu einer "kurzen Haftstrafe" führen sollte.
"Wir wollen eine kurze Haftstrafe fordern. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft kann der Fall nicht mit einer Geldstrafe abgetan werden, sagt Lise-Lotte Bøhm gegenüber DR.
Die Gerichte behandeln viele ähnliche Fälle
Vibeke Borberg, Forschungsdirektorin an der Hochschule für Medien und Journalisten in Dänemark, erklärt gegenüber DR, dass der Ausgang des Falles schwer vorherzusagen ist. Laut Borberg sind Fälle wie dieser vor dänischen Gerichten üblich.
- Es gibt viele Streitigkeiten über die Veröffentlichung von Bildern. Es ist sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Anwälte schwierig zu entscheiden, wo die Grenze gezogen werden soll. Das Gericht kann eine sehr konkrete Bewertung des Einzelfalls vornehmen", so Borberg gegenüber DR.
Bei dem Streit geht es darum, ob die in den sozialen Medien geteilten Bilder beleidigend sind oder nicht.
Coverfoto: Pixabay.com. (Der Unfall auf dem Foto steht in keinem Zusammenhang mit diesem Artikel.)