Was ist ein CTIF Nationalkomitee und wie sollte es arbeiten?
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Jedes Mitgliedsland des CTIF wird ermutigt, ein Nationales Komitee zu bilden, das als lokales Kapitel des CTIF dient. Das Nationale CTIF-Komitee eines Landes ist das lokale Organ des internationalen CTIF in diesem Mitgliedsland.
Das Nationale Komitee ist auch die Organisation, die entscheidet, welche Personen ihr Land bei der jährlichen Delegiertenversammlung vertreten und wählen dürfen. Delegiertenversammlung.
Jede Nation, die ein Mitgliedsland des CTIF ist (in unseren Statuten oft als"Ordentliches Mitglied" bezeichnet), ist von Nation zu Nation recht unterschiedlich organisiert. Wir werden in diesem Artikel versuchen zu erklären, wie die übliche Organisationsstruktur eines Nationalen Komitees aussieht.
In der Regel ist eine staatliche Feuerwehrbehörde die Organisation, die die Mitgliedschaftspapiere unterzeichnet und den Mitgliedsbeitrag zahlt. In anderen Fällen kann es auch ein privater Verband sein, wie z.B. die National Association of Fire Chiefs, die das CTIF in einem bestimmten Land ausrichtet. In anderen Ländern könnte der nationale CTIF-Ausschuss von einem nationalen Verband der freiwilligen Feuerwehren ausgerichtet werden.
In einigen selteneren Fällen könnte die Feuerwehr einer Hauptstadt eines Landes der Gastgeber des nationalen CTIF-Ausschusses sein.
In jedem Fall und unabhängig davon, welche Form die Mitgliedschaft im CTIF international annimmt, wird das nationale Komitee jedes CTIF-Mitgliedslandes (Ordentliches Mitglied) ermutigt, andere Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen zu erreichen, die für die Feuerwehren im Land wichtig sind.
Das folgende Beispiel basiert auf dem Nationalen CTIF Komitee von Schwedendas recht detaillierte Definitionen und Statuten hat, wie seine lokale Organisation geführt wird.
Wer kann Mitglied werden?
(Beispiele)
- Kommunale und staatliche Behörden
- Non-Profit-Organisationen, aber auch andere Organisationen
- Versicherungsgesellschaften
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen und Körperschaften, die mit Tätigkeiten oder Aufgaben befasst sind, die für den Brandschutz und/oder das Rettungswesen wichtig sind.
- Auch Einzelpersonen, die einen besonderen Bezug zum Feuerwehr- und Rettungswesen haben, können Mitglied werden.
Aufgaben und Zuständigkeiten des Nationalkomitees:
(Beispiele)
- Das Komitee muss dafür verantwortlich sein, dass die Aufgaben, die jedem einzelnen Mitgliedsland im CTIF obliegen, korrekt und gut ausgeführt werden
- Das Komitee muss einen regelmäßigen und guten Kontakt mit dem zentralen CTIF pflegen
- Das Komitee soll zur Entwicklung des schwedischen Rettungswesens durch Zusammenarbeit (oder auf eigene Initiative) beitragen, Seminare und Tagungen durchführen, Netzwerke entwickeln und stärken, und Arbeitsgruppen in wichtigen Arbeitsbereichen bilden
- Das nationale CTIF-Komitee ernennt alle Personen, die das jeweilige Komitee international vertreten, sowie eine Reihe von Schlüsselpersonen, die aus verschiedenen mit dem Rettungsdienst verbundenen Organisationen kommen.
Der Vorstand:
Das Komitee wird durch einen Vorstand vertreten , der aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden, besteht. Der Vorsitzende des Ausschusses, der auch Vorsitzender des Verwaltungsrats ist, wird wie die anderen Mitglieder auf der Jahresversammlung auf Vorschlag des Nominierungsausschusses gewählt.
Der Vorstand wählt einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Schriftführer und ggf. einen Schatzmeister. Diese Wahl findet unmittelbar nach der Jahresversammlung statt.
Wahlen zu Schlüsselpositionen im internationalen CTIF
Es ist die Aufgabe des Nationalkomitees, alle Vertreter des Landes, die sich in den folgenden Bereichen engagieren wollen, zu ernennen oder zu genehmigen:
- Mitgliedschaft in den internationalen Kommissionen und Arbeitsgruppen des CTIF
- Kandidatur bei den Wahlen für einen der Posten im Vorstand des CTIF (Exekutivkomitee) oder Kandidatur für eines der Schlüsselämter:
- CTIF Präsident, CTIF Generalsekretär & CTIF Schatzmeister
- Vizepräsident (alle Mitglieder des Exekutivausschusses - mit Ausnahme der oben genannten - gelten als Vizepräsidenten)
Genehmigung der Mitarbeit in Kommissionen und Arbeitsgruppen
Keine Person aus einem Mitgliedslandkann sich ohne die Zustimmung des Vorstands des nationalen CTIF-Komitees dieses Mitgliedslandes an den Arbeiten des CTIF beteiligen, weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene.
Stimmrecht innerhalb des Nationalen CTIF Komitees
Stimmberechtigt bei der Jahrestagung sind die Vertreter der einzelnen Mitgliedsbranchen, d.h. Organisationen, Unternehmen usw. gemäß § 2 (der Satzung), die ihren Beitritt erklärt haben und vom Vorstand als Mitglied aufgenommen worden sind.
Darüber hinaus gilt auch eine Einzelperson, die die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt, als Mitglied.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Die Abstimmung findet offen statt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Bitte beachten Sie, dass der obige Text nur ein Beispiel dafür ist, wie ein nationaler CTIF-Ausschuss organisiert sein könnte, und dass lokale Abweichungen von diesem Beispiel in Ordnung sind. Bitte bedenken Sie aber auch, dass dieses Beispiel durch sorgfältiges Studium der CTIF-Statuten und der Geschäftsordnung entstanden ist, die alle Aktivitäten des CTIF auf nationaler und internationaler Ebene regeln.
Statuten für das Nationalkomitee
Zu Ihrer Erleichterung haben wir unten auch einen Beispieltext beigefügt, wie die lokalen Statuten für ein lokales CTIF-Nationalkomitee formuliert sein könnten.
Auch dieses Beispiel basiert auf den Statuten für das Nationalkomitee des CTIF Schweden. Es ist jedoch nur ein Beispiel und es gibt viele andere gute Beispiele dafür, wie ein Nationales CTIF Komitee organisiert sein könnte.
Es ist das Ziel von CTIF.org, in Zukunft mehr Beispiele für die Arbeit unserer verschiedenen Nationalkomitees zu zeigen.
Normalerweise wird die Satzung eines Nationalkomitees in der/den Sprache/n des Mitgliedslandes verfasst.
Bitte beachten Sie, dass die unten aufgeführten Statuten aus dem Schwedischen übersetzt sind und Übersetzungsfehler enthalten können. Die nachstehenden Beispiele sollen nur als Anregung dienen und können zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbedingt als Rechtsdokument in englischer Sprache gelten.
Die Statuten werden auf der Jahrestagung des nationalen CTIF-Ausschusses am (DATUM) festgelegt.
Die Aufgabe des Ausschusses
Abschnitt 1
Der Nationale CTIF-Ausschuss ist das Organ des CTIF in (Mitgliedsland) . Der Ausschuss ist dafür verantwortlich, dass die Aufgaben, die jedem einzelnen Mitgliedsland des CTIF obliegen, korrekt und gut ausgeführt werden.
Der Ausschuss muss einen regelmäßigen und guten Kontakt mit dem zentralen CTIF pflegen.
Der Ausschuss soll durch Zusammenarbeit (oder aus eigener Initiative) zur Entwicklung der nationalen Rettungsdienste beitragen, Seminare und Tagungen durchführen, Netzwerke entwickeln und stärken und Arbeitsgruppen in wichtigen Arbeitsbereichen bilden.
Mitgliedschaft
Abschnitt 2
Die Mitglieder des Nationalen CTIF-Ausschusses sind: (Beispiele)
- Kommunale und staatliche Behörden
- Gemeinnützige Organisationen, sowie andere Organisationen
- Versicherungsunternehmen
- Institutionen
- Unternehmen, die sich mit Tätigkeiten oder Aufgaben beschäftigen, die für den Brandschutz und/oder den Rettungsdienst wichtig sind.
- Mitglieder können auch Einzelpersonen sein, die einen besonderen Bezug zum Bereich Feuerwehr und Rettungswesen haben. Der Vorstand hat die Möglichkeit, eine Person zum Ehrenmitglied zu ernennen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, gegen dessen Entscheidung die Jahreshauptversammlung angerufen werden kann.
Zu den Mitgliedern zählen auch die Personen, die vom Vorstand (alternativ von der Jahresversammlung) zur Vertretung des CTIF-Nationalkomitees in einer Kommission des CTIF ernannt wurden, sowie jede nationale Person, die von der CTIF-Delegiertenkonferenz in den Exekutivausschuss des CTIF berufen wurde.
Mitgliedsbeiträge
Abschnitt 3
Die Einführung und Höhe der Mitgliedsbeiträge, die die Mitglieder für das folgende Jahr zu entrichten haben, sowie die für die Mitgliedschaft geltenden allgemeinen Bedingungen werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Jahresversammlung festgelegt.
Nominierungsausschuss
Abschnitt 4
Vorschläge für den Vorstandsvorsitzenden, die Vorstandsmitglieder und eventuelle Rechnungsprüfer müssen von einem Wahlausschuss unterbreitet werden, der aus zwei Personen besteht, die auf der Jahresversammlung ernannt werden, von denen eine als Einberuferin bestimmt wird. Die Amtszeit des Wahlausschusses beträgt ein Jahr.
Vorstand
Abschnitt 5
Der Ausschuss wird durch einen Vorstand vertreten, der aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden, besteht. Der Vorsitzende des Ausschusses, der auch Vorsitzender des Verwaltungsrats ist, wird wie die anderen Mitglieder auf Vorschlag des Nominierungsausschusses von der Jahresversammlung gewählt.
Vor seiner Arbeit fordert der Auswahlausschuss wie folgt zur Einreichung von Vorschlägen auf:
Die nationale Behörde für zivile Sicherheit und Bereitschaft (oder eine andere vergleichbare nationale Feuerwehr-/Rettungsbehörde) hat das Recht, zwei Mitglieder vorzuschlagen, von denen eines als Vorsitzender des nationalen CTIF-Ausschusses vorgeschlagen werden soll.
Der nationale Brandschutzverband hat das Recht, ein Mitglied vorzuschlagen.
Nationale Gemeinden und Kreisverwaltungen haben das Recht, ein Mitglied vorzuschlagen.
Der nationale Verband der Feuerwehren kann ein Mitglied vorschlagen.
Der Vorsitzende wird für zwei Jahre ernannt, während alle anderen Mitglieder, die von der Jahresversammlung gewählt werden, für eine Amtszeit von einem Jahr ernannt werden.
Der Vorsitzende und auch andere Mitglieder, deren Amtszeit abläuft, können wieder ernannt werden.
Scheidet der Vorsitzende des Ausschusses während der Amtszeit aus, muss der Nominierungsausschuss eine Person für eine Ersatzwahl auf der nächsten Jahresversammlung vorschlagen.
Die Amtszeit wird für die Mitglieder von der Jahresversammlung bis zur nächsten Jahresversammlung und für den Vorsitzenden von der Jahresversammlung bis zur zwei Jahre später stattfindenden Jahresversammlung gerechnet.
Abschnitt 6
Der Vorstand wählt einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Schriftführer und ggf. einen Schatzmeister. Diese Wahl findet unmittelbar nach der Jahreshauptversammlung statt.
Sind sowohl der Vorsitzende als auch der stellvertretende Vorsitzende bei einer Vorstandssitzung abwesend, wird in der Sitzung ein anderes Mitglied mit der Leitung der Sitzung betraut. Die Unterschrift des Ausschusses wird von der oder den vom Vorstand ernannten Personen geleistet.
Abschnitt 7
Über die Vorstandssitzungen sind Protokolle oder Vermerke zu führen. Über die Notwendigkeit einer Anpassung entscheidet der Vorstand.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder (einschließlich des Vorsitzenden) anwesend sind. Als Beschluss des Vorstands gilt der Satz, für den in einer Sitzung mehr als die Hälfte der Anwesenden stimmt, oder bei Stimmengleichheit der Satz, der vom Vorsitzenden unterstützt wird.
Abschnitt 8
Der Verwaltungsrat tritt auf Einberufung des Vorsitzenden oder des Sekretärs zusammen oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Verwaltungsrats dies beantragt. Die Mindestzahl der Vorstandssitzungen pro Jahr beträgt zwei.
Rechnungsprüfung und Berichtspflichten
Abschnitt 9
Bei der Einführung von Mitgliedsbeiträgen oder bei der Entgegennahme von Sponsorengeldern muss die Buchführung und Geschäftsführung des Ausschusses von einem Rechnungsprüfer geprüft werden, der von der Jahresversammlung gewählt wird.
Der Vorstand und die Jahresversammlung können beschließen, dass ein Tätigkeitsbericht erstellt wird.
Jährliche Versammlungen
Abschnitt 10
Die Jahresversammlung findet jährlich vor Ablauf des (Datum hinzufügen) an einem vom Vorstand festgelegten Tag und Ort statt.
Abschnitt 11
Eine außerordentliche Jahresversammlung wird abgehalten, wenn der Vorstand dies für notwendig erachtet. Auf einer außerordentlichen Jahresversammlung dürfen keine anderen als die in der Einladung genannten Angelegenheiten behandelt werden.
Abschnitt 12
Die Einberufung der Jahresversammlung erfolgt mindestens einen Monat vor dem für die Versammlung festgesetzten Termin. Die Einberufung, die die Tagesordnung und andere Programme für die Versammlung enthalten muss. Die Einladung zur Jahresversammlung muss auch die möglichen Vorschläge des Vorstands enthalten, über die auf der Jahresversammlung entschieden werden muss.
Abschnitt 13
Stimmberechtigt auf der Jahresversammlung ist ein Vertreter für jedes Mitglied, d.h. Organisationen, Unternehmen usw. gemäß Absatz 2, die ihren Beitritt erklärt haben und vom Vorstand als Mitglied aufgenommen wurden. Darüber hinaus ist auch eine Einzelperson, die die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt, Mitglied.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Die Abstimmung findet offen statt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Abschnitt 14
In der jährlichen Versammlung müssen folgende Angelegenheiten behandelt werden:
1. Wahl des Vorsitzenden und des Schriftführers durch die Versammlung
2. Wahl eines Beisitzers, der zusammen mit dem Vorsitzenden das Protokoll der Versammlung erstellt
3. Frage, ob die Versammlung ordnungsgemäß angekündigt worden ist
4. Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses im abgelaufenen Haushaltsjahr
5. Prüfbericht über die Rechnungsführung und die Verwaltung der Vereinigung für das vergangene
Haushaltsjahr
6. Frage zur Ermittlung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz
7. Frage nach der Verwendung des Jahresergebnisses
8. Frage nach der Entlastung der Vorstandsmitglieder
9. Wahl des Ausschussvorsitzenden sowie des Vorstandsvorsitzenden auf Vorschlag des Wahlausschusses
des Wahlausschusses (Amtszeit zwei Jahre).
10. Wahl der Vorstandsmitglieder (Amtszeit ein Jahr) auf Vorschlag des Wahlausschusses.
11. Eventuelle Besetzungswahl.
12. Wahl eines Rechnungsprüfers (Amtszeit ein Jahr) für Rechnungsprüfung und Geschäftsführung, nach
Vorschlag des Wahlausschusses.
13. Wahl von zwei Mitgliedern des Wahlausschusses (Amtszeit ein Jahr) auf Vorschlag des Vorsitzenden,
Vorstandsmitglieder und Rechnungsprüfer.
14. Vorstellung der geplanten Aktivitäten für das kommende Jahr durch den Vorsitzenden.
15. Entscheidung über einen möglichen Mitgliedsbeitrag.
16. Entscheidung über den Termin der nächsten Jahresversammlung.
17. Sonstige Angelegenheiten, die der Versammlung vom Vorstand vorgelegt oder von einem Mitglied vorgebracht werden
Diese Angelegenheiten müssen spätestens 20 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Ausschusses eingereicht werden.
Fußnote: Punkte mit kursivem Text in der obigen Liste müssen in die Tagesordnung für die Jahresversammlung aufgenommen werden, wenn im Ausschuss mit Geld umgegangen wird, z.B. durch die Einführung von Mitgliedsbeiträgen oder den Erhalt von Geldern von Sponsoren.
Abschnitt 15
Das Protokoll der Jahresversammlung muss den Mitgliedern per E-Mail oder Brief zugestellt werden.
Änderung der Statuten. Auflösung des Komitees
Abschnitt 16
Für die Genehmigung von Vorschlägen zur Änderung der Satzung des Ausschusses sind zwei aufeinanderfolgende Jahrestagungen erforderlich, von denen mindestens eine eine ordentliche Jahrestagung ist.
Abschnitt 17
Für Beschlüsse über die Auflösung des Ausschusses sind einstimmige Beschlüsse mit mindestens 3/4-Mehrheit auf zwei aufeinanderfolgenden ordentlichen Jahrestagungen erforderlich. Ein allfälliges Vermögen des Komitees muss dem Stipendienfonds des Feuerwehrverbandes gutgeschrieben werden.
Die Protokolle und Dokumente des Ausschusses sind von der Nationalen Feuerwehragentur oder der Nationalen Brandschutzvereinigung aufzubewahren und müssen zur Verfügung gestellt werden, wenn jemand die Initiative zur Wiedereinsetzung des Nationalen CTIF-Ausschusses ergreift.